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Dominik StellaRechtsanwalt für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht.

Jede Woche eine aktuelle Entscheidung oder Entwicklung, kurz eingeordnet und mit dem, was daraus für die Praxis folgt. Diskutieren Sie gern mit auf LinkedIn.

  1. Erst den Geschädigten zahlen, dann beim Mitarbeiter zurückholen?

    Leider nein. Der OGH hat in 9 ObA 63/26v seine ständige Rechtsprechung bestätigt: Ohne Einverständnis des Mitarbeiters bzw. ohne rechtskräftiges Urteil ist der Rückgriff nach § 4 Abs 2 DHG ausgeschlossen. Hier ging es um rund 32.000 EUR, Geschädigte war die eigene 100 %-Mutter. Geholfen hat das nicht, denn die Regel soll gerade Absprachen zulasten des Mitarbeiters verhindern. Daher: Vor Leistungen an den Geschädigten die schriftliche Zustimmung des Mitarbeiters einholen oder das Urteil abwarten, auch im Konzern.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Für die erste Anfrage genügen wenige Eckdaten und der Name der Gegenseite, damit ich Interessenkonflikte ausschließen kann.