· Dienstnehmerhaftung, Regress
Erst den Geschädigten zahlen, dann beim Mitarbeiter zurückholen?
Leider nein.
Der OGH hat in 9 ObA 63/26v seine ständige Rechtsprechung bestätigt: Ohne Einverständnis des Mitarbeiters bzw. ohne rechtskräftiges Urteil ist der Rückgriff nach § 4 Abs 2 DHG ausgeschlossen. Hier ging es um rund 32.000 EUR, Geschädigte war die eigene 100 %-Mutter. Geholfen hat das nicht, denn die Regel soll gerade Absprachen zulasten des Mitarbeiters verhindern.
Daher: Vor Leistungen an den Geschädigten die schriftliche Zustimmung des Mitarbeiters einholen oder das Urteil abwarten, auch im Konzern.
Allgemeine Information zur österreichischen Rechtslage. Ersetzt keine Beratung im Einzelfall.