Prozessführung
Ich vertrete Unternehmen und Führungskräfte österreichweit vor den Arbeits- und Sozialgerichten, von der ersten Tagsatzung bis zum Obersten Gerichtshof, sowie in Verwaltungsstrafverfahren. Jeder Prozess beginnt mit einer nüchternen Einschätzung von Chancen, Kosten und Wirkung auf die übrige Belegschaft.
Typische Mandate
- Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten in allen Instanzen
- Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen
- Entgelt-, Überstunden- und Schadenersatzklagen
- Vergleichsverhandlungen und Mediation
- Verwaltungsstrafverfahren (Arbeitsinspektorat, LSD-BG)
- Einstweilige Verfügungen und Beweissicherung
Häufige Fragen
Welches Gericht ist für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in Wien zuständig?
In Wien das Arbeits- und Sozialgericht Wien, in den übrigen Bundesländern die Landesgerichte als Arbeits- und Sozialgerichte. Die Senate sind mit Berufsrichtern und fachkundigen Laienrichtern aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt.
Wie lange können Arbeitnehmer Ansprüche geltend machen?
Entgeltansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 1486 ABGB). Viele Kollektivverträge sehen jedoch deutlich kürzere Verfallsfristen vor, oft wenige Monate. Für Anfechtungen von Kündigungen und Entlassungen gelten eigene, kurze Fristen von 14 Tagen ab Zugang. Ansprüche aus einer vorzeitigen Beendigung, etwa Kündigungsentschädigung, sind binnen sechs Monaten geltend zu machen (§ 34 AngG, § 1162d ABGB).
Lohnt sich ein Vergleich?
Oft ja, aber nicht immer. Ein Vergleich schafft Planbarkeit und beendet Kosten und Bindung von Führungsressourcen. Wo eine Entscheidung Signalwirkung für viele gleichgelagerte Fälle hat, kann ein Urteil der wirtschaftlich bessere Weg sein. Diese Abwägung gehört an den Anfang jedes Verfahrens.